Rückblicke


Straßenausbau an der Gefahren- und Engstelle in der „Reinau“

Als „erläuterungsbedürftig“ befand der Ortschaftsrat die neuen Pläne des Straßenbauamtes zur Beseitigung der Gefahren- und Engstelle in der „Reinau“ und stellte deshalb seine Stellungnahme zurück. In einem „Vor-Ort-Termin“ sollen die offenen Fragen geklärt und die Planung erläutert werden.
Bereits im Juli 2005 hatte das Gremium über die Beseitigung der Gefahren- und Engstelle beraten. Favorisiert wurde damals von Oberbaurat Gerold Günzer vom Regierungspräsidium Freiburg die Variante, einen Teil des Mühlenkanals zu verdolen. Mit der vorgelegten Kanalplanung sollte versucht werden, ein allgemeines Einvernehmen zu erzielen. Die Planung hatte auch die Zustimmung aller Träger öffentlicher Belange erzielt. Bereits damals verwies Günzer auf die Problematik der ungeklärten Eigentumsverhältnisse im Bereich des Mühlenkanals. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Nach Prüfung der Sachlage stellte das Rechtsreferat fest, dass die Kosten für Straßenbauarbeiten und die Unterhaltungspflicht der Dolen das Straßenbauamt zu übernehmen hat. Da nach Ansicht des Straßenbauamtes diese Aufgaben gerade im Hinblick auf die unklaren Eigentumsverhältnisse zu Problemen zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Besitzern des Mühlkanals führen wird, wurde von den Planungen Abstand genommen. Statt der Vordolung sieht die neue Planung Stützwände an den gefährdeten Stellen vor. Zudem wurde der Verlauf der 200 Meter langen Ausbaustrecke leicht geändert. Die Kosten von einst rund 300000 Euro belaufen sich nun auf etwa 480000 Euro. Für die Ortschaftsräte ist die nur teilweise Sicherung der Straße entlang des Kanals mit Stützmauern nur Stückwerk und nicht nachhaltig. Viele Fragen blieben offen. In einem Vor-Ort-Termin mit Oberbaurat Gerold Günzer sollen diese geklärt werden. Bis dahin wird der Ortschaftsrat seine Stellungnahme zurückstellen.

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